Silberfischchen sind flügellose Insekten, welche sich gerne in unseren Wohnungen aufhalten. Entdeckt werden sie meist durch Zufall. Die Tiere sind extrem lichtscheu und kommen nur im Dunklen aus ihren Verstecken. Beim kleinstem Lichteinfall bringen sich die Lästlinge sofort in Sicherheit.
Silberfische gehen deswegen auch nur nachts auf Nahrungssuche.
Sie fressen bevorzugt stärke-, zellulose- und zuckerhaltige Lebensmittel. Sie bevorzugen meist feuchte Stellen, wo sie sich auch gerne von Schimmelpilzen ernähren.
Deshalb sollte ein Befall mit Silberfischen in der Wohnung sehr ernst genommen werden. Silberfische sind zwar für den Menschen unschädlich, nicht aber die Schimmelpilze.
Wenn sie die Insekten in der Toiletten, in Bädern oder Waschküchen vorfinden, ist die Gefahr noch relativ gering. Hier ist es warm und feucht. Die Silberfische halten sich tagsüber in dunklen Ritzen, Leisten oder in den Spalten von eingerissenen Fliesen auf.
Finden Sie allerdings Silberfische im Schrank oder gar Neubau vor, sollten Sie immer an einen Befall von Schimmelpilzen denken.
Hier ist sofortiger Handlungsbedarf erforderlich!
Tauchen Silberfische in einer Mietwohnung auf, kommt häufig die Frage auf, wer die Kosten trägt.
Eine Mietminderung aufgrund eines Silberfischbefalls kommt nur dann in Betracht, wenn die Silberfische eine erhebliche Beeinträchtigung der Wohnlichkeit darstellen.
Kontaktieren Sie also bei einem Befall in einer Mietwohnung zeitnah Ihren Vermieter und sprechen Sie mit ihm die Möglichkeiten der Beseitigung durch. Wer schlussendlich zahlt, hängt von der Stärke des Befalls und den Maßnahmen ab.
Bevor Sie den Vermieter kontaktieren, sollten Sie zunächst versuchen, die Silberfische durch regelmäßiges Lüften und tägliches reinigen der betroffenen Räume eigenständig zu beseitigen.
Sollten die Silberfische langfristig nicht verschwinden, kann dies auch auf einen Schimmelbefall oder Mängel in der Bausubstanz hinweisen.
In diesem Fall können Sie eine Mietminderung einfordern. Hierbei sollten Sie sich jedoch bewusst sein, dass eine Mietminderung beweispflichtig ist, also notfalls sogar vor Gericht eingeklagt werden muss.
Der Mieter muss hier nachweisen können, dass er ausreichend gelüftet hat.
Bevor Sie zu diesem Schritt übergehen, sollten Sie auf jeden Fall das Gespräch mit Ihrem Vermieter suchen und mit Ihm über eine Bekämpfung oder etwaige Mietminderung sprechen. Wer letztendlich zahlt, kann demnach nicht pauschal beantwortet werden.
Wir von Puschmann Schädlingsbekämpfung sorgen für schnelle Abhilfe bei Silberfischchen. Unsere Schädlingsexperten sind rund um die Uhr für Sie zu erreichen und bieten auch einen professionellen Notdienst, wenn es mal schnell gehen muss. Wenden Sie sich gerne telefonisch an die 089/72458331 .
Jason Puschmann
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